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Glossar

Buchstabe A

  • Begriff Erklärung
  • Abgeltungssteuer

    Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen, die regelmäßig bereits durch eine depotführende inländische Bank oder Kapitalgesellschaft erhoben wird. Die Abgeltungssteuer gilt ab dem 1. Januar 2009.

    Sämtliche Kapitalerträge werden ab 2009 mit 25% besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Betroffen sind Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen und Termingeschäften. Spekulationsfrist und Freigrenze für Spekulationsgewinne entfallen.

    Die Abgeltungssteuer wird auf alle Kapitalerträge oberhalb des neuen Sparerpauschbetrages von 801,00 Euro für Alleinstehende und 1.602,00 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare erhoben. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25%, besteht die Möglichkeit, die Einkünfte aus Kapitalvermögen nachträglich mit diesem niedrigeren Satz zu versteuern. Die Differenz wird vom Finanzamt auf Antrag erstattet. Verluste aus Kapitalvermögen sind nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechenbar. Nicht betroffen sind u. a. vermietete Immobilien, Riester-/Rürup-Verträge oder physische Anlagen (z.B. Edelmetalle).

  • Abschlusskosten

    Als Abschlusskosten (auch Alphakosten) bezeichnet man die Kosten, die bei Lebensversicherungen anfallen. Unterschieden wird zwischen inneren und äußeren Abschlusskosten. Innere Abschlusskosten sind im wesentlichen Kosten der Risikoprüfung, der Policenerstellung und Einrichtung des Erstinkassos. Äußere Abschlusskosten sind Provisionen des Vermittlers sowie der übergeordneten Vertriebsstrukturen und der damit im Zusammenhang stehenden einmaligen Kosten (Kosten der Provisionsabrechnung, uneinbringliche und abzuschreibende Provisionsrückforderungen der Versicherungsgesellschaft). Im Produktinformationsblatt weisen die Versicherungsgesellschaften bei Policen mit laufender Beitragszahlung ab 1.1.2015 in der Regel kalkulierte Abschlusskosten in Höhe von 2,5 Prozent aus - bis 31.12.2014 4 Prozent -, obwohl die Gesamtprovisionen und provisionsabhängigen Abschlusskosten zusammen bereits deutlich über 6 Prozent betragen. Da die kalkulierten laufenden Kosten in Provisionstarifen ein Mehrfaches der tatsächlich benötigten Verwaltungskosten (im Durchschnitt zwei bis drei Proozent des Beitrags) betragen, können die Versicherer diesen Puffer zur Deckung der über die kalkulierten Abschlusskosten hinausgehenden Provisionsanteile benutzen. In Netto- oder Honorartarifen werden daher nicht nur die einmaligen Abschlusskosten entweder ganz eliminiert oder zumindest um die Provisionen und provisionsabhängigen Kosten reduziert, auch die laufenden Kosten werden in Netto- oder Honorartarifen um die Abschlusskostenanteile reduziert und damit deutlich reduziert. Dies führt im Ergebnis zu Leistungsverbesserungen, die aufgezinst die übliche Provision des Vermittlers deutlich übertreffen. Selbst unter Berücksichtigung eines angemessenen Besorgungshonorars für den Berater ergeben sich für den Kunden bei Netto-Tarifen noch deutliche Leistungsvorteile.

  • Absicherung

    Auch: Hedging. 

    Da die Kurse der Aktien, Renten und Devisen Schwankungen unterliegen, wird diese Strategie genutzt, um das Investmentrisiko abzusichern. In diesem Zusammenhang werden üblicherweise Futures oder Options genutzt.

  • Added Value

    Im Bereich Private Equity: Wertzuwachs, der durch das Einbringen von Management Know-how, Kontakten und die Betreuung seitens der Beteiligungsgesellschaft erzielt wird.

  • Agentur

    Als Agentur (auch Hauptagentur, Generalagentur, Servicecenter) bezeichnet man in der Versicherungsvermittlung das Unternehmen eines gebundenen Vertreters einer Versicherungsgesellschaft (Ausschließlichkeitsvermittler).

    Eine Agentur kann dabei auch Mitarbeiter im Innen- und Außendienst beschäftigen. Sie vertritt als Handelsvertreter nach § 84 HGB ausschließlich die Interessen ihrer Versicherungsgesellschaft, nicht jedoch die ihrer Kunden. Sie ist an die Produkte ihrer Versicherungsgesellschaft gebunden und darf keine Produkte anderer Versicherungsgesellschaften vertreiben. Im Ausnahmefall wird Agenturen im Rahmen von Ventillösungen auch die Vermittlung einzelner Produkte fremder Gesellschaften durch die eigene Versicherungsgesellschaft gestattet. Versicherungsagenturen sind keine unabhängigen Vermittler, die dem Kunden die bestmöglichen Produkte des Marktes verschaffen können. Dies verbietet ihnen ihr rechtlicher Status. Versicherungsagenturen betreiben ihr Geschäft häufig auf der Persönlichkeitsschiene, indem sie sich in Vereine integrieren oder sozial engagieren. Sie können keine Netto- oder Honorarprodukte besorgen, da sie ausschließlich von ihrer Versicherungsgesellschaft über Abschlussprovisionen, Bestandsprovisionen, Bonifikationen und sonstige Zuschüsse vergütet werden.

  • Agio

    Das Agio (Aufgeld) ist die Differenz zwischen dem Nennwert eines Wertpapiers und dem tatsächlichen, zu zahlenden höheren Kurs. Meist wird das Aufgeld als Prozent-Wert ausgedrückt. Ein Agio wird beispielsweise bei der Ausgabe von Wertpapieren verrechnet und dabei üblicherweise als Ausgabeaufschlag bezeichnet.

  • Aktie

    Wertpapier, in dem das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft ist.

    Der Inhaber einer Aktie (Aktionär) ist Miteigentümer an den Vermögenswerten des Unternehmens und am Gewinn (Dividende) beteiligt - aber auch an Kursrückschlägen. Langfristig gesehen übertrifft die Rendite von Aktien jedoch die der meisten Vermögensanlagen.

     

  • Aktienanalyse

    Die Aktienanalyse ist ein Verfahren zur Bewertung der Ertragskraft eines Unternehmens bzw. der Kurschancen der entsprechenden Aktie. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für den Kauf bzw. Verkauf von Aktien.

  • Aktienfonds

    Investmentfonds, der überwiegend in Aktien anlegt.

    Aktienfonds sind für Sparer mit dem primären Ziel der "Wertsteigerung" interessant. Sie tragen zwar ein etwas größeres Risiko, haben jedoch aufgrund der breiten Anlagestreuung größere Chancen auf Wertsteigerung. Bei Aktienfonds kann man zwischen einer Reihe verschiedener Anlageschwerpunkten unterscheiden, z.B. Fonds, die nur Aktien einer bestimmten Branche, eines bestimmten Landes, einer bestimmten Region oder eines bestimmten Börsenindexes erwerben.

  • Aktienindex

    Ein Aktienindex ist ein Börsenindex in einem Aktienmarkt.

    Es handelt sich um eine Kennzahl für die Entwicklung von ausgewählten Aktienkursen in diesem Aktienmarkt. Er soll die Entwicklung auf diesem Teilmarkt des weltweiten Finanzgeschehens repräsentativ dokumentieren. Ausgangspunkt für die Berechnung eines Aktienindex bildet stets eine ganz bestimmte Basisperiode. Die nachfolgenden Änderungen der Kennzahl Aktienindex im Zeitablauf spiegeln fortan die vergangenheitsorientierte Wertentwicklung (Performance) der im hypothetischen Portfolio enthaltenen Aktien wider

  • Aktienindexfonds

    Ein Aktienindexfonds ist ein Aktienfonds, der einen anerkannten Aktienindex (z.B. DAX, Dow Jones) nachbildet. Wird er an einer oder mehreren Börsen gehandelt, spricht man von einem ETF (Exchange Traded Fund).

  • Aktienkurs

    Preis einer Aktie, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet und sich dementsprechend börsentäglich ändern kann.

    Angebot und Nachfrage werden beeinflusst durch die gesamtwirtschaftliche Situation, die Branchenperspektive, die Gewinn- und Zukunftsaussichten der Aktiengesellschaft, aber auch durch Währungsschwankungen u.v.m.

  • Aktienmarkt

    Allgemeine Bezeichnung für sämtliche Organisationsformen des Aktienhandels. Der Aktienhandel findet börslich (Parketthandel) oder außerbörslich (Telefonhandel und Xetrahandel) statt. Der Aktienmarkt in Deutschland unterscheidet den amtlichen Handel, den geregelten Markt und den Freiverkehr.

  • Aktives Fondsmanagement

    Dieser Investmentansatz geht davon aus, dass eine Fondsgesellschaft durch ihr professionelles Analyse- und Bewertungswissen in der Lage ist, fehlbewertete Titel rechtzeitig zu erkennen und zu kaufen bzw. zu verkaufen, bevor der breite Markt darauf reagiert und der Kurs sich entsprechend anpasst.

  • Altersvorsorge

    Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die jemand während des Lebens trifft, damit er im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit (dieses kann auch vor dem Beginn von Rentenzahlungen liegen) seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards.

    Der Altersvorsorge dienen erworbene Anwartschaften und/oder angespartes Vermögen.
    Die Altersvorsorge in Deutschland besteht aus einem 3-Schichten-Modell, das auf die staatliche Förderung (steuerlich gefördert, zulagengefördert, ungefördert) abstellt:

    1.Schicht:
    Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufs-ständische Versorgung, Rürup-Rente

    2.Schicht:
    Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente

    3.Schicht:
    Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.

    Private Altersvorsorge ist wichtig um den persönlichen Ruhestand finanziell abzusichern. Die gesetzliche Rente und die Leistungen der 1. und 2. Schicht stellen lediglich eine Grundversorgung dar und ermöglichen kein sorgenfreies Auskommen im Alter. Nur über zusätzliche private Altersvorsorge kann der Lebensstandard im Rentenalter gehalten werden.

  • Annuitätendarlehen

    Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten).

    Im Gegensatz zum Tilgungsdarlehen bleibt die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit gleich (sofern eine Zinsbindungsfrist über die gesamte Laufzeit vereinbart wurde). Die Annuitätenrate, oder kurz Annuität, setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils. Am Ende der Laufzeit ist die Kreditschuld vollständig getilgt.

     

  • Anteilswert

    Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile.

    Er ist abhängig vom Börsenkurs der zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere. Der Anteilswert wird meist börsentäglich errechnet und veröffentlicht. Er entspricht dem Preis, den der Anleger bei Rückgabe seiner Anteile erhalten würde (Rückgabepreis, Rückkaufswert). Der Anteilswert plus Ausgabeaufschlag ergibt den Ausgabepreis, der ebenfalls börsentäglich veröffentlicht wird.

  • Antizyklisches Anlageverhalten

    Ein Kaufverhalten entgegen dem Trend an der Börse (Verkauf bei steigendem Kurs und Kauf bei sinkendem Kurs) ist als antizyklisches Anlageverhalten zu bezeichnen. Bei fallenden Kursen werden Börsianer eher kaufen und bei steigenden Kursen verkaufen.

  • Arbeitnehmersparzulage

    Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam sparen, d.h. vermögenswirksame Leistungen erbringen. Beträgt das zu versteuernde Einkommen maximal 20.000,00 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000,00 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern, erhält der Anleger für vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmersparzulage.
    Die Arbeitnehmersparzulage wird für die gesamten Sparleistungen komplett in einer Summe mit Ablauf der Sperrfrist an die Investmentgesellschaft oder das Kreditinstitut, das die VL-Konten führt, überwiesen.
    Die Arbeitnehmersparzulage für einen vermögenswirksamen Investmentsparvertrag beträgt seit 1. April 2009 20 Prozent auf den Sparbetrag von maximal 400,00 EUR pro Jahr.

     

  • Asset Allocation

    Die Asset-Allocation bzw. Anlageaufteilung oder Portfolio-Strukturierung ist die Aufteilung (Diversifikation) eines angelegten Vermögens auf verschiedene Anlageklassen wie z.B. Anleihen, Aktien, Immobilien und Währungen.

    Basierend auf historischen Daten der Anlageklassen können die zu erwartende Gesamtrendite und das zu erwartende Gesamtrisiko eines Portfolios ermittelt und durch eine Veränderung der Asset Allocation gesteuert werden. Dies geschieht durch ein Umschichten von Geldmitteln zwischen einzelnen Assetklassen des Portfolios. Allerdings sind Umschichtungen innerhalb des Portfolios in der Regel mit Transaktionskosten verbunden, weshalb es sinnvoll ist, die Asset-Allocation eines Portfolios längerfristig zu planen.

  • Ausflaggung

    Eine Reederei lässt ein Schiff in das Schiffsregister eines anderen Staates eintragen. Meist geschieht dies, um Schiffbetriebskosten wie Personalkosten, Sozialbeträge und Steuern zu reduzieren. Deutsche Reeder wählen u.a. die maltesische oder zypriotische Beflaggung statt der deutschen, um nicht den deutschen Bemannungsvorschriften unterworfen zu sein.

  • Ausgabeaufschlag

    Ein Ausgabeaufschlag (Agio) ist ein Aufgeld oder eine Aufzahlung.

    Er wird auf den Nennwert berechnet und in der Regel in Prozent angegeben. Im Bereich der Investmentfonds ist der Ausgabeaufschlag eine Gebühr, die vom Anleger beim Kauf von Fondsanteilen zu tragen ist. Es ist die Differenz zwischen Ausgabepreis und Rücknahmepreis. Der Ausgabeaufschlag dient vor allem der Deckung der Vertriebskosten.

    Der Ausgabeaufschlag ist nicht Bestandteil der Managementgebühren des Fonds und der TER (Total Expense Ratio), da er bereits vor der Anlage in Fondsanteilen entsteht. Dennoch muss man auch das Agio als Kostenfaktor bei Investmentfonds betrachten. Das Agio beträgt bei Aktienfonds 4 bis 6 Prozent der Zeichnungssumme, bei Rentenfonds 2 bis 3 Prozent. 

    ETFs und Indexfonds kennen dagegen kein Agio.